JOURNEY
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbestimmungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem Berggasthaus Brüsti.
Sie gelten für Reservationen von Übernachtungen, Verpflegung, sowie weiteren Dienstleistungen. Der Gast informiert alle weiteren Teilnehmer über die AGB’s des Berggasthauses. Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald mündlich, schriftlich oder über unser Reservationssystem eine Reservation von Dienstleistungen vorgenommen wird. Gruppenbuchungen ab 10 Personen erfordern eine schriftliche Bestätigung, erst mit dieser wird die Reservation definitiv rechtsgültig. Eine einseitige Vertragsauflösung bewirkt grundsätzlich Recht auf Schadenersatz.
2. Bestätigung Personenzahl
Die verantwortliche Person verpflichtet sich gegenüber dem Gastgeber, Abweichungen der Teilnehmerzahl laufend zu aktualisieren und bis 48h vor Anreise die genaue Personenzahl telefonisch mitzuteilen. Nachträgliche kleinere Korrekturen (+/- 1Person) müssen bis spätestens 18:00 Uhr des Vortages erfolgen, ansonsten die nicht beanspruchte gebuchte Dienstleistung kostenpflichtig und zu 100% in Rechnung gestellt wird.
3. Annullation / Reservationsrücktritt
Ernsthaft begründete Annullationen ( Wetter ist kein Grund! ) einer Reservation bis 10 Tage vor Reisedatum sind kostenlos, später folgende Stornierungen werden in Punkt 4. geregelt und entsprechend umgesetzt.
Unentschuldigte und nicht annullierte Dienstleistungen ( «No show» ) werden generell mit 100% der reservierten Dienstleistung in Rechnung gestellt.
Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn nachweislich die Zufahrt (Seilbahn) und Zustieg zum Berggasthaus durch höhere Gewalt nicht möglich ist z.B. prekäre Schneesituation, Lawinengefahr, Hochwasser, Sturm, Erdrutsche, Steinschlag etc., wird aber erst nach frühzeitiger Absprache mit dem Gastgeber gewährt.
Besteht die Möglichkeit, dass die Gäste über eine alternative Route ohne Gefahr das Berggasthaus erreichen können, behält der Vertrag die Gültigkeit.
Ein Tourabbruch infolge Verletzung, Erschöpfung wird akzeptiert, beziehungsweise in einer nachweislichen Notsituation die anfallenden Kosten durch eine durch den Gast abgeschlossene Reise- und Annullationsversicherung getragen. Der Abschluss einer Versicherung, in der eine Stornierung des Urlaubs bei Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie etc. abgedeckt ist, wird dringend empfohlen.
Bei Gruppen empfehlen wir ebenfalls vor in Krafttreten der kostenpflichtigen Stornofrist ein Vorinkasso bei den Teilnehmern zu tätigen, um so den Organisator vor allfälligen Kosten zu schützen.
4. Stornofristen und Entschädigung
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Bis 10 Tage vorher kostenlos
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bis 48 Stunden vorher 25% der gebuchten Leistung
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später 50% der gebuchten Leistung
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"no show" 100% der gebuchten Leistung
4a. Rücktritt durch das Berggasthaus
Bis und mit 4 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Berggasthaus ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Berggasthaus berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Berggasthaus gesetzten Frist nicht geleistet;
• höhere Gewalt oder andere vom Berggasthaus nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthalt Zwecks, gebucht oder genutzt werden;
• das Berggasthaus begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen des Berggasthauses beeinträchtigen kann;
• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Berggasthaus Brüsti aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
5. Zahlungsmöglichkeiten, Preise und Bankverbindung
Die Rechnung kann Bar ( CHF oder Euro ), mit EC-Direct ( Maestro )
beglichen werden. EC-Direct (Maestro) und Kreditkarten werden nur im Notfall akzeptiert, gerne stellen wir den Betrag auch in Rechnung, die in 20 Tagen einbezahlt werden muss. Unsere Preise werden in Schweizer Franken berechnet, und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Übernachtungspreise gelten pro Pers. inkl. Frühstück und Abendessen exkl. Kurtaxe von Fr. 1.00 (Bei Menüwünschen wird der Preis dementsprechend angepasst).
Bank: Raiffeisenbank Urnerland, 6472 Erstfeld
IBAN: CH54 8080 8002 1360 4214 6
SWIFT-BIC: RAIFCH22
Inhaber:
Kröntenhütte GmbH
Markus und Irene Wyrsch, Talweg 32, 6472 Erstfeld
6. Wichtige Informationen
Spätestens ab 16:00 Uhr sind alle Übernachtungsmöglichkeiten bezugsbereit, bis 10:00 Uhr bitten wir Sie die Zimmer zu räumen, und diese für unsere guten Seelen im Reinigungsdienst frei zu geben. Das Abendessen wird normalerweise um 18.30 angeboten, das Frühstück kann von 07:00 bis 09:30 Uhr eingenommen werden.
Hunde dürfen im Berggasthaus Brüsti nicht übernachten. Im Restaurant dürfen sich Hunde aufhalten, wir appellieren aber zu absoluter Rücksichtnahme gegenüber Gästen und Mitarbeiter.
7. Haftung und Schäden
Das Berggasthaus Brüsti lehnt jede Haftung für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum ab. Für mutmassliche Schäden an Inventar und Berggasthaus wird Anzeige erstattet.
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen vom Gastgeber und Mitarbeiter z.B. über Wegverhältnisse, Wettersituationen, Wandervorschläge etc., werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich für einen Gast aus der Verwendung von solchen Informationen ergeben können, ist ausgeschlossen. Alle Entscheide liegen in der Verantwortung des Gastes, respektive des Gruppenverantwortlichen.
Der Reservationsvertrag gilt bei Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten als Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien.
Brüsti, 01.01.2024